Die KTM 890 ADVENTURE hat keine Angst vor Bergpfaden, transkontinentalen Überfahrten und nicht einmal vor der Wüste, da es über die für jede KTM typische Offroad-DNA verfügt und immer bereit ist, sich jeder Herausforderung zu stellen.
Für die KTM 890 Adventure hat HP Corse zwei verschiedene Auspufanlagen entwickelt, der allerhöchsten Qualitätsansprüchen gerecht wird:
Der 4-TRACK R ist allen Maxi Enduro, Sport Touring, Adventure sowie Crossovers der neuesten Generation gewidmet. Konzipiert im Forschungs- und Entwicklungszentrum in Bologna. Er ist leicht, hat einen achteckigen Boden mit einem Auslauf im klassischen Stil, der jedoch durch seine sehr fortschrittliche Technologie (Hydroforming) ohne Schweißen hergestellt wurde. Veredelt wurde der Schalldämpferkörper mit dem lasergravierten Logo von HP Corse.
Der SPS-CARBON short ist mit einem Carbon-Finish und einem prächtigen Hitzeschild ausgestattet, der seine Linien verbessert. SPS CARBON short wurde auf der Bank, auf anspruchsvollsten Straßen und unbefestigten Straßen getestet und garantiert Zuverlässigkeit und außergewöhnliches Drehmoment mit überlegener Leistung im Vergleich zum ursprünglichen System, insbesondere bei niedrigen und mittleren Drehzahlen. Er ist leichter als der Serienauspuff, hat ein lasergraviertes Logo und ist in drei verschiedenen Materialien erhältlich: Titan, satinierter Stahl, Edelstahl-Keramikschwarz. Euro 5 zugelassen in der "kurzen" Version ab 300 mm. Zwischenbeschlag erhältlich, der den ursprünglichen Katalysator ersetzt (nur für Rennteile).
• DBKiller
• Hydroformig Technologie
• Kohlefaser-Wärmeschildabdeckung
• Aufsteck-Verbindungsrohr
• Laser logo
• Euro 5 Homologation
• delegierte Richtlinien und Verordnungen (UE) Nr. 134/2014 und 2016/1824 G.
- SP-1
- Ovalförmiger Körper, Länge 300 mm
- Gehäuse aus Titan, 0,8 mm dick
- Geformte ovale Böden
- Hochwertiges schallschluckendes Material
- Titanium Bügel tig handgeschweißt
- Hitzeschild aus Kohlefaser
- Lecksichere Nieten
- HP Corse Laser graviertes Logo
- Gewicht 2530 gr
- Euro 5 Typgenehmigung
- Richtlinie 134/2014 und 2016/1824 G